AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingun­gen (im Folgenden „AGB“ genannt) gel­ten für alle Sandra Schöbel Fotografie (nachstehend Fotograf) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Auftraggeber (nachstehend Kunde) den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)

Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Kunden bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vere­inbart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Der Kunde hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Kunden erfolgt grundsätzlich nicht.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Vergütungspauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.
  2. Falls sich am Hochzeitstag Folgestunden ergeben, die über die ursprünglich gebuchte Zeit hinausgehen, werden diese der Restzahlung hinzugefügt. Jede weitere spontan gebuchte Stunde am Hochzeitstag kostet 250,00 Euro.
  3. Auch Wartezeiten innerhalb der Buchungszeit gelten als Arbeitszeit des Fotografen und können nicht abgezogen werden, da der Fotograf auch in diesen Zeiten ausnahmslos dem Kunden zur Verfügung steht. Bei Hochzeitsreportagen: Während des Essens werden aus Rücksicht keine Gäste fotografiert. Diese Pausenzeiten fallen in die Buchungszeit und werden nicht an das Ende der Buchungszeit angehängt.
  4. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen des Kunden entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
  5. Kilometerpauschale: Je gefahrener Kilometer ab 26188 Edewecht (Stadt) wird bei Buchungen ab 01.09.2023 mit 0,50 € berechnet. Bei Buchungen vor dem 01.09.2023 gelten die jeweils ausgehändigten Preise.
  6. Bei einer Anreise des Fotografen mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden dem Kunden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen in Rechnung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder der Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Eine Übernachtung ist ggf. ab einer einfachen Entfernung von 1 Stunde Fahrtzeit notwendig. Dies sind je nach Beginn und Ende der Buchungszeit 1 bis 2 Nächte.
  7. Bei einer Buchungszeit von mindestens 6 Stunden werden dem Fotografen Essen und Trinken zur Verfügung gestellt. Während des Essens der Gäste hat auch der Fotograf eine Pause.
  8. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  9. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
  10. Bei Bestätigen des Buchungsantrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20 % bei Hochzeiten fällig.
  11. Fällige Rechnungen innerhalb einer Woche und ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  12. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Fil­men, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Leistungsstörung, Stornierung, Ausfallhonorar

  1. Bei Auswahlshootings: Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Kunden eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Kunde die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Kunden zu senden.
  2. Bei Shooting-Komplettpaketen: Nach der Bearbeitung der Lichtbilder stellt der Fotograf dem Kunden eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung, aus welcher sich der Kunde die entsprechenden Lichtbilder herunterladen kann. Es gibt bei Hochzeitsreportagen ab 2 Stunden keine verbindliche Mindestanzahl an Lichtbildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden.
  3. Storniert der Kunde die Fotografenbuchung aufgrund nicht von dem Fotografen zu vertretenden Gründen, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
    Fotoshootings: Storno in weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
    Hochzeitsreportagen ab 2 Stunden: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 10 % zzgl. Kennenlernshooting, sofern dies bereits durchgeführt wurde;  Storno 3 bis 6 Monate vor der Hochzeit 25 % zzgl. Kennenlernshooting, sofern dies bereits durchgeführt wurde; Storno ab 3 Monate vor der Hochzeit 50 %, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
  4. Höhere Gewalt/Pandemie: Solange ein Auftrag seitens der Regierung nicht ausdrücklich untersagt ist, er also durchgeführt werden darf, auch wenn es geänderte Rahmenbedingungen gibt (z. B. geringere Gästezahlen auf Feiern, fotografieren nur draußen mit Mindestabstand, etc.), gilt eine Absage des Auftrages durch den Kunden als Stornierung nach dem vorherigen Punkt und den daraus resultierenden Regelungen (s. Punkt 3. unter Leistungsstörung, Stornierung, Ausfallhonorar).
  5. Nach einem gültigen Storno des Hochzeitsauftrages seitens des Kunden, kann der Auftrag zu einem anderen Termin zu den dann gültigen Konditionen neu gebucht werden. Für diesen neuen Termin gilt dann eine neue Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20 % (s. Punkt 9 unter Vergütung, Eigentumsvorbehalt).
  6. Der Fotograf kann im Falle von höherer Gewalt, die ihn an der Ausführung der vertraglich vereinbarten Termine hindert und die er nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit und Unfälle, etc.), Teilleistungen oder den gesamten Vertrag durch Dritte erfüllen lassen, ist dazu allerdings nicht verpflichtet. Der Fotograf bemüht sich auf Wunsch um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatz, wenn keine grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Fotografen vorliegt.
  7. Sollte der Auftrag seitens des Fotografen storniert werden, werden geleistete Anzahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Informationen vertraulich zu behandeln.

Bildbearbeitung, Herstellung, Nebenpflichten

  1. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. In der Regel wird offenblendig fotografiert, d. h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind scharf abgebildet. Auch können Lichtbilder sogenannte Körnungen und Rauschen aufweisen und es gibt Farbabweichungen zur tatsächlichen Situation vor Ort. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
  2. Eine sogenannte Beautyretusche wird von dem Fotografen grundsätzlich nicht durchgeführt. Eine Fotomontage (z. B. Einfügen von fehlenden Personen, das Retuschieren/Montieren von Gebäuden im Hintergrund oder ähnliches) ist nicht Teil der vertraglichen Leistungen. Sollten diese Dinge im Nachhinein vom Kunden gewünscht werden, so ist dies ein Mehraufwand für den Fotografen, der zusätzlich vergütet werden muss. Für eine Beautyretusche gilt hier ein Basispreis von 39 € brutto pro Bild, für Montagearbeiten gilt ein Basispreis von 89 € brutto pro Bild.
  3. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
  4. Der Kunde trägt die Verantwortung darüber, dass alle Personen für ein etwaiges Gruppenbild oder Einzelgruppenbilder zur Verfügung stehen. Dies ist nicht Bestandteil der vertraglichen Pflichten des Fotografen. Auch ist der Kunde selbst dazu verpflichtet, Personen selbständig mit in den Fotoprozess einzubinden (z. B. persönlich wichtige Personen am Hochzeitstag). Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.
  5. Bei Hochzeitsreportagen gilt: Der Fotograf kann nicht garantieren, dass von jedem einzelnen Gast ein Lichtbild erstellt wird. Dieser Anspruch kann bei Hochzeiten aufgrund der dort regelmäßig großen Anzahl von Gästen nicht gewährleistet werden. Diese Umstände hängen vom Ablauf der Veranstaltung und dem Verhalten der Teilnehmer ab, so dass dieses nicht im Einflussbereich des Fotografen liegt.
  6. Der Kunde verpflichtet sich darauf zu achten, dass keine weiteren Personen den Ablauf der fotografischen Tätigkeiten des Fotografen stören. Beispielsweise, wenn Personen während einer Trauung den fotografisch-professionellen Ablauf durch Blitzlicht oder Standpostion stören und dadurch bedingt ist, dass keine professionellen Lichtbilder mehr entstehen können oder sich Dritte im Hintergrund abzeichnen. Der Fotograf kann in diesen oder ähnlichen Fällen aufgrund der fehlenden Einflussmöglichkeiten kein Vorwurf der Schlechtleistung gemacht werden und es ist daher kein Reklamationsgrund.
  7. Während des Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste (außer bei Hochzeiten), Begleitpersonen oder Mitbewerber nicht gestattet.
  8. Der Fotograf behält sich vor, zu bestimmten Aufträgen mit einem Assistenten/einer Assistentin zu arbeiten und den Auftrag durchzuführen. Für diesen gelten die gleichen Bestimmungen dieser AGB, wie für den Fotografen.
  9. Der Kunde versichert, dass es an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Kunde.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, bei Lichtbildern des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Lieferzeiten und Reklamation

  1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von bis zu 16 Wochen, wobei versucht wird, in 4 – 8 Wochen zu liefern. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
  4. Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während des gesamten Auftrages. Hierzu verfügt der Fotograf im Falle einer technischen Störung über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich, sollte während des Auftrages eine technische Störung auftreffen und hierdurch die Arbeit zum Austausch des Equipments angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Fotografen ist seitens des Kunden nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen.
  5. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten sowie für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern.

Zusatzshootings bei Hochzeitsreportagen

  1. Ein Kennenlernshooting kann bei einer Hochzeitsreportage ab 2 Stunden hinzugebucht werden. Bei einem Auftrag ab sechs Stunden ist dieses inklusive. Es steht hierfür eine ausgewählte Location im unmittelbaren Umkreis des Fotografen zur Auswahl. Das Kennenlernshooting muss bis spätestens vier Wochen vor dem Hochzeitstermin durchgeführt sein.
  2. Ein After-Wedding-Shooting kann vergünstigt zu einer Hochzeitsreportage ab 2 Stunden hinzugebucht werden. Die Location kann frei gewählt werden. Es gilt hier die Reisekostenregelung, wie unter Punkt 4. und 5. “Vergütung, Eigentumsvorbehalt”. Dieses Fotoshooting muss bis spätestens acht Wochen nach dem Hochzeitstermin durchgeführt worden sein.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.

Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Sandra Schöbel Fotografie, Holljehof 9, 26188 Edewecht

Diese AGB gelten ab dem 01.06.2022. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.